Information zur Flüchtlingshilfe
Laufend treffen in der Schweiz ukrainische Flüchtlinge ein. Bis Ende Juni rechnet der Bundesrat mit bis zu 50 000 flüchtenden Menschen aus der Ukraine. So können Sie helfen.

BnB Switzerland richtet kein spezielles "Signet" für angebotene Flüchtlingsbetten auf der Webseite ein, da Eigeninitiativen leider allzu oft nicht bis zu den bedürftigen Menschen durchdringen. Die beste Art von Hilfe besteht aus unserer Sicht deshalb darin, auf etablierte Plattformen und Organisationen zurückzugreifen. Diese übernehmen die Koordination der Mittel und sorgen dafür, dass die Bedürftigen die Hilfsangebote auch tatsächlich erhalten.

Campax unterstützen und Menschen in Not beherbergen
Gerne weisen wir Sie auf die Solidaritätsaktion für Flüchtende aus der Ukraine hin. Auf der Plattform www.campax.org können private und nicht private Unterkunftsanbieter ihre verfügbaren Betten eintragen.
Privat oder nicht privat?
Gemäss diversen Webseiten werden nicht private Unterkunftsanbieter vom Bund pro Tag entschädigt. Doch ab wann gilt die Unterkunft als nicht privat? Und was erhalten private Anbieter?
Nach Rücksprache mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) wurde uns folgender Bescheid mitgeteilt: «Sobald eine Person via Bundesasylzentrum einem Kanton zugewiesen wird, übernimmt der Kanton die Prüfung der Unterkunft. Er prüft, ob sie geeignet ist oder ob für die schutzbedürftige Person eine neue Unterkunft gefunden werden muss. Bei dieser Prüfung kann sodann auch beurteilt werden, ob die Unterkunft privat oder nicht privat ist und ob der Kanton diese entschädigt.»
Bezahlt der Kanton oder nicht?
Bezahlen könnten die Kantone die Entschädigung aus der Globalpauschale, die sie pro Flüchtling vom Bund erhalten. Ein Teil der durchschnittlich 1500 Franken pro Flüchtling und Monat ist laut Asylverordnung für die Unterkunft gedacht. Es obliegt den Kantonen zu bestimmen, wie sie die Gesamtsumme der vom Bund ausgerichteten Globalpauschalen einsetzen, um die Gesamtheit ihrer Sozialhilfekosten zu decken. An eine konkrete Aufteilung müssen sich die Kantone aber nicht halten. (Quelle SRF)
Die Registrierung ist eine Absichtserklärung und keine verbindliche Zusage. Bei Bedarf werden Sie seitens der Behörden telefonisch kontaktiert.
Nicht private Anbieter werden gemäss Campax vom Bund pro Tag wie folgt entschädigt:
- Dauert die Unterbringung vier Nächte oder weniger, gilt der Maximalbetrag von CHF 87.50 inkl. MwSt pro Nacht und Person.
- Dauert die Unterbringung im Hotelzimmer länger als vier Nächte, darf die Pauschale pro Nacht und Person bereits ab der ersten Nacht CHF 70.00 inkl. MwSt nicht übersteigen.
- Verpflegungspauschale: Frühstück max. CHF 10.00 inkl. MwSt, Mittagessen max. CHF 20.00 inkl. MwSt, Abendessen max. CHF 20.00 inkl. MwSt pro Mahlzeit und Person.
- Das Wechseln der Bettwäsche ist einmal pro Woche vorgesehen.
- Betriebe, welche Vollpension anbieten können, sind bevorzugt.